Wo darf eine Drohne fliegen?

Drohnenvorschriften

Wo darf eine Drohne fliegen?

Drohnen sind Luftfahrzeuge, die ebenso wie alle anderen Fluggeräte bestimmten Vorschriften unterliegen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich über die für den Einsatz von Drohnen geltenden Gesetze zu informieren.

Die Klassifizierung von Drohnen

Bisher wurden Drohnen nach französischem Recht in zwei Kategorien eingeteilt: Freizeit und gewerblich. Seit Januar 2021 wurden durch eine europäische Verordnung zwei neue Kategorien eingeführt: „Offen“ und „Spezifisch“. Diese Änderung bedeutet, dass die Kategorie nicht mehr durch den Verwendungszweck, sondern durch das Risiko bestimmt wird. Die Kategorie „Offen“ umfasst Unterkategorien, die nach Risikostufen (A1 bis A3) eingeteilt sind, basierend auf Gewicht, Flughöhe und Funktionen. Die Kategorie „Spezifisch“ enthält komplexere Unterkategorien. Gewerbliche Nutzer können in beide Kategorien eingestuft werden.

Um die europäischen Rechtsvorschriften und die Vorgaben der DGAC einzuhalten, müssen Piloten verschiedene Formalitäten erledigen und sich über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten. Allumee, ein auf Drohnenshows spezialisiertes Unternehmen, muss eine Genehmigung der DSAC einholen, um in einem bestimmten Gebiet fliegen zu dürfen. Der Antrag umfasst einen Einsatzplan sowie eine SORA-Analyse zur Risikobewertung. Sobald die Unterlagen genehmigt sind, kann Allumee seine Vorführungen unter sicheren Bedingungen durchführen.

Durch die Zusammenarbeit mit der DSAC kann Allumee ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten.

Der Luftraum

Der Luftraum ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Betrieb einer Drohne zu berücksichtigen sind. Eine Drohne muss – wie jedes andere Fluggerät auch – die Flugzonen einhalten, um die Sicherheit zwischen den einzelnen Fluggeräten zu gewährleisten und eine gemeinsame Nutzung des Luftraums mit anderen zu ermöglichen.

Die Website Geoportal steht dem Nutzer zur Verfügung, um sich bestmöglich über die Vorschriften in seinem Fluggebiet zu informieren.

Allumee hält sich stets über die zulässigen und nicht zulässigen Flugzonen auf dem Laufenden, um Sie bei der Wahl des Veranstaltungsortes bestmöglich zu unterstützen und stets eine qualitativ hochwertige Darbietung zu gewährleisten.

Die Behörden – DGAC

Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt ist für die Regulierung und Überwachung der Flugsicherheit, des Luftverkehrs und der Aktivitäten der Zivilluftfahrt im Allgemeinen zuständig.

Konkret arbeitet sie daran, Lösungen zu finden, um eine optimale Qualität und Sicherheit der Flüge zu gewährleisten. Sie kümmert sich sowohl um die Fluggäste als auch um die Piloten und um alle Beteiligten am Boden.

Die Aufgaben der DGAC gehen noch darüber hinaus: Die Behörde sorgt für einen Ausgleich zwischen der Entwicklung des Luftverkehrs und dem Leben am Boden. Sie achtet darauf, dass ein Luftfahrtprojekt weder die umliegenden Wohngebiete noch die dort lebenden Tiere beeinträchtigt.

Sie fungiert als Vermittlerin zwischen der Luftfahrt und den Gebietskörperschaften, um ein bestmögliches Miteinander zu gewährleisten.

Allumee musste den Anforderungen der DGAC mit Unterlagen im Umfang von mehreren hundert Seiten nachkommen, um nachzuweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Sicherheit und den Komfort des Publikums zu gewährleisten. Die DGAC hat unsere Sicherheitsvorkehrungen genehmigt, sodass wir Ihnen eine Veranstaltung anbieten können, die sowohl hinsichtlich der Sicherheit als auch des Komforts für das Publikum voll und ganz den geltenden Gesetzen entspricht.

Fazit:

Nachdem sich der Pilot über die Einstufung seiner Drohne informiert hat, die mit verschiedenen Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden ist, muss er das Gebiet analysieren, in dem er seine Drohne fliegen lassen wird.

Die Piloten müssen den Luftraum einhalten, indem sie sich über das Geoportal über das geografische Gebiet, in dem sie sich befinden, auf dem Laufenden halten.

Die ausgewählten Gebiete müssen für den Drohnenflug geeignet sein und den Empfehlungen der DGAC entsprechen.

Sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind, kann der Flug stattfinden, wobei jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten ist.

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